Adivasi-Koordination

Solidarität mit
Indiens
Ureinwohnern

Internationaler Kontext

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat mit ihren Konventionen Nr. 107 aus dem Jahr 1957 und Nr. 169 aus dem Jahr 1989 erste völkerrechtlich verbindliche Standards zu den Rechten indigener Bevölkerungsgruppen oder Völker etabliert. Die ILO-Konvention 169 löste dabei die auf Assimilierung ausgerichtete Konvention 107 ab und schuf einen partizipativen Rechtsanspruch. Bislang haben allerdings nur 22 Staaten die ILO 169 ratifiziert. Luxemburgs Ratifizierung im Juni 2018 tritt erst 2019 in Kraft. Die Regierungsparteien in Deutschland haben in ihrem Koalitionsvertrag 2018 vereinbart, die ILO Konvention 169 zu ratifizieren.

Die Weltbank hat ihre Operational Directive Nr. 4.20 „Indigenous Peoples“ aus dem Jahr 1991 überarbeitet und in der Operational Directive Nr. 4.10 neu gefasst, dabei jedoch so viele Ausnahmen für Investoren zugelassen, dass von einem effektiven Schutzmechanismus nicht mehr gesprochen werden kann.

Die UN-Menschenrechtskommission hatte durch die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu indigenen Völkern (UNWGIP) den völkerrechtlichen Prozess weiter vorangebracht. Mit der Formulierung der „Draft Declaration on the Rights of Indigenous Peoples“ durch diese Arbeitsgruppe wurde 1993 ein wichtiger Schritt getan, um auch die kollektiven Rechte indigener Völker anzuerkennen. Am 13. September 2007 verabschiedete die UN-Generalversammlung die „Erklärung der Rechte der indigenen Völker“ durch die Resolution A/RES/61/295.

Das Jahr 1993 war von den UN zum „Internationalen Jahr der indigenen Völker“erklärt worden. Ende 1994 wurde die „UN-Dekade der Indigenen Völker“ für den Zeitraum 1995 bis 2004 ausgerufen, die nochmals bis 2014 verlängert wurde. Im April 2000 hat die UN-Menschenrechtskommission durch ihre Resolution 2000/87 beschlossen, ein „Permanent Forum on Indigenous Issues“ einzurichten, das bis heute einmal pro Jahr in New York tagt. Im Jahr 2001 schuf die damalige UN Menschenrechtskommission auch das Mandat eines UN-Sonderberichterstatters/ einer Sonderberichterstatterin zu den Rechten indigener Völker (Resolution E/CN.4/RES/2001/57).

Mit der Einrichtung des UN Menschenrechtsrates 2006 hörte UNWGIP auf zu existieren. Statt dessen wurde ein weiteres, beratendes Gremium zu den Rechten indigener Völker geschaffen, der sogenannte „Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples“ (EMRIP; Resolution A/HRC/RES/6/36).

Theodor Rathgeber, Adivasi-Koordination in Deutschland e.V.

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